Die Rechtslage beim Pay-TV-Hacken
Das Knacken von Pay-TV-Programmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern nach
§265 a AtGB illegal: Wer die Leistung eines "Automaten ... oder den
Zutritt zu einer Veranstaltung/Einrichtung in der Absicht erschleicht, das
Entgelt nicht zuentrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft."
Juristisch gesehen ist ein Decodersystem zur Nutzung verschlüsselter
TV-Programme als "Automatenleistung" anzusehen. Erfolgt die Decodierung des
TV-Bildes mit einem urheberrechtlich geschützten Algorithmus und/oder
Masterkey, dann hat der geschädigte Pay-TV-Anbieter gute Karten gegen
die Hacker. Im Paragraphenjargon heißt das: strafbares Ausspähen
von Daten (§ 202 a StGB), strafbares Erschleichen von Leistungen (§
265 a StGB) und Schadensersatzpflicht wegen Rechtsverletzung durch Verstoß
gegen ein Schutzgesetz (§ 823 Abs. 2 BGB).
Ein Computer mit Fernseh- und/oder Radiokarte ist nach dem Rundfunk-Staatsvertrag als Empfangsgerät eingestuft und daher gebührenpflichtig, denn in Deutschland darf ohne Anmeldung kein Radio- und/oder Fernseher betrieben werden. Anmeldeformulare bekommt man bei vielen Banken und Sparkassen. Man kann sich auch Online unter: http://www.gez.de anmelden. Die Gebühren betragen derzeit für Radioempfänger 9,45 DM und für Fernsehempfänger (einschließlich Radio) 28,25 DM monatlich.
Einige moderne Grafikkarten haben heute einen TV OUT Anschluß. Damit
ist es möglich einen normalen Fernseher an den Computer anzuschließen.
Unter Linux wird im Moment TV OUT nur bedingt unterstützt. Nähere
Informationen finden Sie unter:
http://sites.inka.de/~W1752/edecosi/fbtv.de.html
How to configure Linux for use with TV:
http://www.hut.fi/Misc/Electronics/circuits/vga2tv/linux_tv.html
Videos lassen sich auch unter Linux schneiden. Mittlerweile gibt es eine eigene MJPEG-Videoschnittkarte für Linux, die praktisch dem Zoran Referenz-Design entspricht. Die technischen Daten sind dabei durchaus mit aktuellen MJPEG-Karten vergleichbar. Umfassende Informationen zum Thema Videoschnitt findet man auf der VideoX Page unter: http://www.videox.net/